wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in D.________ (Ortschaft), E.________ (Adresse) und anderswo in der Zeit vom 01.05.2019 bis am 24.03.2021 durch Erwerb zum Eigenkonsum, Besitz zum Eigenkonsum und Konsum von rund 4 Gramm Marihuana und Haschisch wird eingestellt, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird freigesprochen: