1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 3 Monaten; 66 Die Untersuchungshaft von 244 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 7. Oktober 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zu einer Landesverweisung von 15 Jahren; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00;