Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 10. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ der Störung des Totenfriedens, begangen am 6. Februar 2020 in J.________, Waldstück K.________, durch Verunehren des Leichnams von I.________ sel., schuldig gesprochen wurde. 2. A.________ in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 76'710.45 verurteilt wurde.