Selbst unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung des Verfahrens für seinen Klienten, ist diese Vorbereitungszeit angesichts der vorbestehenden Aktenkenntnisse sowie der geringfügigen oberinstanzlichen Beweisergänzungen zu hoch. Angemessen wäre eine Vorbereitungszeit von maximal 12 Stunden. Entsprechend werden die Aufwände für das Jahr 2024 um fünf Stunden gekürzt. Im Weiteren gibt die Kostennote zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.__