das gesamte Familiengefüge durcheinanderbrachte, was aufzeigt, welche zentrale Rolle der Verstorbene in der Familie einnahm. Der schmerzliche Verlust ihres Bruders führte denn auch bei beiden Geschwistern zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit sowie der Inanspruchnahme psychologischer Betreuung. Aufgrund sämtlicher Umstände ist die Basisgenugtuung je Geschwisterteil auf CHF 6'000 festzusetzen.