Die Basisgenugtuung bei qualifizierten Tötungsdelikten liegt bei Geschwistern bei ca. CHF 10'000. Da vorliegend kein gemeinsamer Haushalt zwischen den (allesamt mündigen) Geschwistern mehr bestand, ist – wie bereits erwähnt – der Nachweis einer besonders starken Verbindung bzw. eines aussergewöhnlichen seelischen Schmerzes erforderlich. Vorliegend wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Beziehung zwischen den Geschwistern deutlich enger war, als in vielen anderen Fällen. Aufgrund des Altersunterschieds zum Nesthäkchen †I.________, pflegten sie eine besonders intensive Beziehung zueinander.