Ergänzend sei erwähnt, dass die gesprochenen Genugtuungen auch mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle insgesamt angemessen erscheinen (vgl. LANDOLT, Genugtuungsrecht, Datenbank: Nr. 2269 [2017]: Mord an einer Prostituierten durch Erwürgen, Genugtuung CHF 15'000; Nr. 1594 [2013]: Tödlicher Kopfschuss aus direkter Nähe auf Freundin (Mord), Genugtuung CHF 70'000, Nr. 2038 [2015]: «Hanfpapst» wurde zu Tode geprügelt (Mord), Genugtuung CHF 30'000 je Elternteil; Nr. 2084 [2016]: Mit mehreren Gegenständen ausgeführte Schläge gegen den Kopf, Tritte gegen den Kopf, Messerstiche in den Hals-, Brust- und Gesichtsbereich [