__ trotz seines erwachsenen Alters eine sehr enge Beziehung zu seinen Eltern pflegte und sein Ableben für diese eine grosse Lücke hinterliess. Im Vergleich zur Tötung eines unmündigen (Einzel-)Kindes rechtfertigt sich nach Ansicht des Gerichts eine Reduktion der vorgeschlagenen Basisgenugtuung von CHF 30'000 auf CHF 18'000.