27. Genugtuungsforderungen der Straf- und Zivilkläger/innen 1-4 Die Straf- und Zivilkläger/innen 1-4 beantragten oberinstanzlich, den Eltern des Verstorbenen seien je CHF 20'000.00, den Geschwistern je CHF 7'000.00 als Genugtuung zuzusprechen, jeweils zuzüglich Zins seit dem 6. Februar 2020. Dies entspricht den Beträgen, welche ihnen durch die Vorinstanz zugesprochen wurden. In ihrer Zivilklage vom 7. September 2021 hatten sie ursprünglich CHF 30'000.00 pro Elternteil und CHF 10'000.00 pro Geschwister beantragt (pag. 1577).