a SIS- Verordnung-Grenze). 25.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist ac.________ Staatsangehöriger und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Er wird mit vorliegendem Urteil für 15 Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Der Beschuldigte wurde wegen mehrerer Delikte schuldig gesprochen, unter anderem wegen Mordes. Mord wird gemäss Art. 112 StGB mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bedroht.