57 es demnach angezeigt, sich für die Dauer der Landesverweisung am gesetzlichen Höchstmass von 15 Jahren zu orientieren. Die von der Verteidigung geforderte Beschränkung der Landesverweisung auf acht Jahre erscheint mit Blick auf das Geschehene und das Ausmass des Verschuldens deutlich zu tief. Angemessen ist eine Landesverweisung von 15 Jahren.