Diesem Katalogdelikt folgen weitere Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens und Gewaltdarstellungen sowie zwei Vorstrafen wegen Vergehen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand. Angesichts dieser erheblichen Verstösse gegen die Schweizerische Rechtsordnung ist das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung des Beschuldigten hoch. Die privaten Interessen des Beschuldigten ergeben sich aus den Überlegungen zum Härtefall (siehe Ziff. 22 oben). Gemäss eigenen Angaben möchte der Beschuldigte gerne in der Schweiz bleiben.