Die sprachliche und wirtschaftliche Integration des Beschuldigten ist demgegenüber bestenfalls durchzogen. So hat er gemäss eigenen Angaben auf der Baustelle Deutsch gelernt, was eine alltägliche Verständigung mit ihm ermöglicht (pag. 2188 Z. 5 ff.). Dennoch war im Verfahren der Beizug einer Übersetzerin nötig. Der Beschuldigte war sodann immer wieder erwerbstätig, es gelang ihm jedoch nicht, eine dauerhafte Arbeitsstelle zu finden, so dass er immer wieder zeitweise von der Sozialhilfe unterstützt wurde (Gesamtbetrag: CHF 190'400.85 [pag.