22. Härtefallprüfung Die Verteidigung selber beantragte oberinstanzlich die Verurteilung zu einer Landesverweisung, wenn auch nur für acht Jahre, anstelle von 15 Jahren (pag. 2209). Die Anordnung einer Landesverweisung an sich wird demnach vom Beschuldigten nicht bestritten. Vor diesem Hintergrund wird betreffend Härtefallprüfung weitgehend auf die Vorinstanz verwiesen, welche die einzelnen Kriterien sorgfältig und