19.5 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 3 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 244 Tagen. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 7. Oktober 2020 vorzeitig angetreten worden ist. VI. Landesverweisung