Die von der Kammer als angezeigt erachtete Strafe ist demnach auf dieses Strafmass zu reduzieren. 19.4 Anrechnung der vorläufigen Festnahme und der Haft Der Beschuldigte befand sich insgesamt 244 Tage in der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft, bevor er am 7. Oktober 2020 seine Strafe vorzeitig angetreten hat. Die 244 Tage Haft werden auf die Strafe angerechnet. 19.5 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 3 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 244 Tagen.