bis zum Schluss eine erhebliche Mitschuld am Geschehenen und beklagte sich mehrfach (unter anderem im Schlusswort vor der Vorinstanz [pag. 1924]) darüber, dass dieser alleine zum von ihm selber angestrengten Termin erschienen sei und man nicht gewartet habe, bis der Hauswart aus den Ferien zurück sei (Exemplarisch: «Für mich wäre es besser gewesen, wenn Herr I.________ ge-