Die Videoüberwachung des Hauses zeigte, wie I.________ sel. das Haus betreten, nicht jedoch, dass er es wieder verlassen hätte. Auf dem Mobiltelefon war er nicht mehr erreichbar. Dieses war ab 14:00 Uhr inaktiv, während der Beschuldigte angab, das Treffen bei ihm habe bis ca. 14:10 Uhr gedauert. U.________ schilderte gegenüber der Polizei, sie habe um ca. 14:00 Schreie, klagende Laute und dumpfe Geräusche gehört aus einer Richtung, in der sich die Wohnung des Beschuldigten befand. Es war weiter bekannt, dass dieser bei der Tankstelle einen Benzinkanister gekauft und gefüllt sowie mitten am Nachmittag zwei Teppiche gewaschen hatte.