Zusätzlich ist relevant, dass auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten Gewaltvideos abgespeichert wurden und der Beschuldigte ein Jahr später einen Mord beging. Die beiden Delikte stehen insofern in einem Konnex, als dass sie beide die Geringschätzung gegenüber dem Leben anderer zum Ausdruck bringen. Insgesamt ist nicht damit zu rechnen, dass eine Geldstrafe den Beschuldigten von der Begehung weiterer Delikte abhalten könnte. Es ist eine Freiheitsstrafe angezeigt, um beim Beschuldigten Eindruck zu hinterlassen und dem Verschulden gerecht zu werden. 18.3 Tatverschulden 18.3.1 Objektive Tatschwere