Seine Angaben zur eigenen Trinkmenge sind angesichts der festgestellten Atemalkoholmenge mehr als zweifelhaft. Auch der unrechtmässige Bezug von Beiträgen der Arbeitslosenversicherung erstreckte sich über eine relativ lange Zeit. Diese Vorstrafen zeigen die Tendenz des Beschuldigten zur bewussten Missachtung der hiesigen Rechtsordnung auf. Zusätzlich ist relevant, dass auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten Gewaltvideos abgespeichert wurden und der Beschuldigte ein Jahr später einen Mord beging.