Diese beiden Delikte gehen deutlich über einen Bagatellbereich aus. Insbesondere wies der Beschuldigte bei der Fahrt in angetrunkenem Zustand eine relativ hohe Atemalkoholkonzentration auf, die weit über der gesetzlichen Grenze im Strassenverkehr lag. Dennoch legte er eine weite Strecke mit dem Auto zurück und führte seine minderjährige Tochter mit, das alles obwohl er in der Nacht zuvor eher wenig geschlafen hatte. Seine Angaben zur eigenen Trinkmenge sind angesichts der festgestellten Atemalkoholmenge mehr als zweifelhaft.