, wo er angehalten wurde. Er hatte beabsichtigt, nach dem Stopp in AJ.________ nach Hause Richtung L.________ zu fahren. Die Fahrdauer für die gefahrene Strecke betrug ca. 1 h 15 min. Nach eigenen Angaben habe er während dem Grümpelturnier (14:00 bis 21:00 Uhr) ca. sechs Flaschen Bier à 0.33 l getrunken und zuletzt am Abend zuvor während lediglich fünf Stunden geschlafen (edierte Akten BM 17/31641). Die Vorstrafe aus dem Jahr 2013 bezieht sich auf Zwischenverdienste, die der Beschuldigte verschwieg, während er von der Arbeitslosenversicherung Geld bezog.