50 tion i.S. des Strassenverkehrsgesetzes, verurteilt (pag. 2172 f.). Aus den edierten Akten zum Verfahren wegen Fahrens in angetrunkenen Zustand geht hervor, dass der Beschuldigte mit einem Atemalkoholwert von 0.67 mg/l angehalten wurde, was einer Blutalkoholkonzentration von 1.34 Gewichtspromille entspricht. Der Beschuldigte hatte in AH.________ ein Grümpelturnier besucht, war danach gemeinsam mit einem Kollegen nach AI.________ gefahren, um seine Tochter abzuholen, und danach nach AJ.________, wo er angehalten wurde.