48 schliesslich mit einem um den Hals befestigten Plastiksack über dem Kopf. I.________ sel. starb dadurch einen grausamen, qualvollen Tod. Das Tatvorgehen des Beschuldigten war äusserst verwerflich. Auch wenn der Beschuldigte die Tat nicht geplant hat, zeigen sein rationales Vorgehen und der strategische Einsatz diverser Alltagsgegenstände ein hohes Mass an krimineller Energie.