Die zehn Videos haben unter anderem zum Gegenstand, wie einem Schwein bei lebendigem Leib der Kopf abgeschlagen wird, eine Frau bestialisch erstochen und geköpft wird, ein Kind mit einer Pistole auf einen Mann schiesst und Leichen am Boden die Köpfe abgeschnitten werden. Der Beschuldigte hatte die Sachherrschaft über die – eindeutig Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere beinhaltenden – Videos inne (Besitz). Des Weiteren wollte er die Sachherrschaft über die Videos ausüben, zumal er es bewusst unterliess, die Videos zu löschen.