soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt. 13.3 Subsumtion Die Vorinstanz hat den festgestellten Sachverhalt zutreffend subsumiert (pag. 2072, S. 86 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die zehn Videos haben unter anderem zum Gegenstand, wie einem Schwein bei lebendigem Leib der Kopf abgeschlagen wird, eine Frau bestialisch erstochen und geköpft wird, ein Kind mit einer Pistole auf einen Mann schiesst und Leichen am Boden die Köpfe abgeschnitten werden.