Es ist darauf hinzuweisen, dass Fotos und Videos, die via Whatsapp empfangen werden, in der Originaleinstellung der App, automatisch im Foto- bzw. Videoordner des Telefons lokal abgespeichert und dort aufgerufen werden können. Diese Voreinstellung lässt sich ändern, sodass eingehende Dateien nicht mehr automatisch gespeichert werden, sondern manuell im Foto- bzw. Videoordner abgelegt werden müssen. Welche Einstellung auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten vorgenommen wurde, lässt sich beweismässig nicht erstellen.