Weiter machte er geltend, die Personen blockiert zu haben, wobei sie es immer wieder geschafft hätten, ihm Videos zu senden. Es ist kein Grund erkennbar, weshalb der Beschuldigte von Freunden – nachdem er diesen angeblich bereits mehrfach mitgeteilt haben will, die Videos nicht erhalten zu wollen, Personen blockiert habe und aus der Gruppe ausgetreten sei – weiterhin Videos erhalten sollte. Seine diesbezüglichen Aussagen sind als reine Schutzbehauptungen zu werten.