11. Vorwurf gemäss Ziff. I.3 der Anklageschrift (Gewaltdarstellungen) 11.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe vom 15. Februar 2019 bis 6. Februar 2020 die im Extraktionsbericht aufgeführten Gewaltvideos wissentlich und willentlich besessen resp. im Fotoordner seines Mobiltelefons abgespeichert. Darauf seien Tötungs- und Schändungshandlungen gegenüber Menschen und Tieren aufgezeichnet, unter anderem (pag. 1450): - einem Schwein werde bei lebendigem Leib der Kopf abgeschlagen;