Weiter war der Beschuldigte im Stande, den Leichnam von I.________ sel. aus dem Stegreif mit Alltagsutensilien aus der Wohnung kompakt zu verpacken und in einer mehrfach bewohnten Liegenschaft mit Überwachungskameras unbemerkt in die Einstellhalle und in sein Auto zu transportieren, danach die Wohnung so gründlich zu putzen, dass die Polizei bei ihrer ersten Besichtigung der Wohnung nichts Verdächtiges wahrnahm, die blutverschmierten Kleidungsstücke und Teppiche zu waschen und später mit Hilfe seiner Tochter aufzuhängen, währenddessen den Vorgesetzten von I.________ sel. auf dessen Suche nach seinem Mitarbeiter unverdächtig abzuwimmeln (pag.