Hervorzuheben ist, dass das Vorgehen und Verhalten des Beschuldigten während und nach der Tat nicht nur gegen eine Affekttat sprechen, sondern beim Beschuldigten eine erschreckende Abgebrühtheit und Kälte offenbaren. So hat der Beschuldigte einerseits in dreifacher Hinsicht potentiell (und letztlich effektiv) tödliche Gewalt gegen I.________ sel. ausgeübt, in dem er diesem nicht nur von hinten zahlreiche Stichverletzungen mit einem Messer zufügte, bis dieses abbrach, sondern ihn auch mit stumpfer Gewalt gegen den Hals würgte und zuletzt mit einem Plastiksack über den Kopf erstickte. Weiter war der Beschuldigte im Stande, den Leichnam von I.________