10.4.4 oben). Anders als von der Verteidigung dargestellt, folgte auf die verbale Konfrontation keine hochdynamische körperliche Auseinandersetzung, die ausser Kontrolle geriet. Wie ausführlich aufgezeigt, zeigen die Spurenbilder in Kombination mit dem teilweise unglaubhaften Aussageverhalten des Beschuldigten, dass der Beschuldigte von hinten auf I.________ sel. einstach, mit stumpfer Gewalt auf dessen Hals einwirkte, was dessen Luftzufuhr einschränkte und diesen schliesslich mit einem über den Kopf gezogenen Plastiksack erstickte. Besonders angesichts der zahlreichen Hinweisen des Beschuldigten, wonach er stärker sei als I.____