Dafür sprechen neben seiner starken Beschäftigung mit der Trennung von M.________ und deren neuen Beziehung, seinen Kontaktversuchen mit M.________, dem Lesen eines Liebesbriefes in deren Wohnung und den Nachrichten an AB.________ auch seine Aussagen im Verfahren, wonach er I.________ sel. nicht habe umbringen, aber zur Rede stellen wollen (pag. 942 Z. 353). Gestützt darauf ist erstellt, dass der Beschuldigte angetrieben durch die Eifersucht und seinen verletzten Stolz am 6. Februar 2020 die Konfrontation mit I.________ sel. suchte (siehe Ziff. 10.4.4 oben).