Diese Aussagen zeigen, dass der Beschuldigte sich beim Versuch, den echten Todeszeitpunkt von I.________ sel., zu verschweigen, in Widersprüche verstrickt hat. Dieses Aussageverhalten erhärtet den Verdacht, dass der Beschuldigte in dieser zentralen Frage bewusst nicht die Wahrheit gesagt hat, um von der Tatsache abzulenken, dass er I.________ sel. nicht nur mit dem Messer gestochen und mit stumpfer Gewalt auf den Hals gewürgt hat, sondern ihn am Schluss mit einem Plastiksack erstickte. Mit der Vorinstanz ist schliesslich davon auszugehen, dass I.________ sel.