Er sei die ganze Zeit über da gewesen und habe gesehen, dass er nicht mehr geatmet habe (pag. 959, Z. 416 ff.; pag. 962, Z. 569 ff. und 594 ff.). Er denke nicht, dass †I.________ nach den Messerstichen noch gelebt habe, da er danach am Boden liegen geblieben sei und nicht mehr reagiert habe (pag. 959, Z. 420 f. und 423 ff.; pag. 961, Z. 503 ff.). Später gab der Beschuldigte sodann an, †I.________ habe nach den Stichen noch geatmet. Er habe sich überlegt, die Polizei zu rufen. Er sei zwei bis dreimal zu ihm gegangen und habe gesehen, dass er nicht mehr geatmet habe. Es habe lange gedauert (pag. 998, Z. 286 ff.).