37 grund der stumpfen Gewalt gegen den Hals und das damit verbundene Würgen verstorben ist. So ist nach dem Gesagten erstellt, dass der Beschuldigte I.________ sel. einen Plastiksack über dem Kopf gezogen und eng um den Hals befestigt hat, und dass diese Handlung nicht dem Ziel diente, Blut zu stoppen. Entsprechend hätte das Überziehen des Plastiksacks keinen Sinn gemacht, wenn I.________ sel. nicht mehr gelebt hätte. Hinzu kommen auch an dieser Stelle widersprüchliche und wenig glaubhafte Aussagen des Beschuldigten zur Frage, bis wann I.________