Die erwähnte Minderversorgung mit Sauerstoff bildet sich auch in den festgestellten feingeweblichen Zeichen eines akuten Sauerstoffmangels im Hirn ab (pag. 458). Da die Bedeckung der Atemöffnungen durch die Plastiktüte nach dem Gesagten vorausgesetzt werden kann, ist gestützt auf diese Ausführungen davon auszugehen, dass I.________ sel. beim Anzünden der Leiche nicht mehr gelebt hat und – vorbehältlich weiterer Verletzungen, die aufgrund der brandbedingten Änderungen nicht mehr festgestellt werden konnten (pag. 460) – als Folge von Sauerstoffmangel gestorben ist.