vorhofschleimhaut hätten hinsichtlich dem Vorliegen von Punktblutungen aufgrund der brandbedingten Veränderungen nicht mehr beurteilt werden können. Hinweise auf ein Gelebt haben bei Brandbeginn im Sinne von eingeatmeten/verschluckten Russpartikeln in den Atemwegen oder der Speiseröhre oder erhöhten Werten von Carboxy-Hämoglobin und Cyanid in den toxikologischen Untersuchungen hätten sich – jedoch bei mutmasslicher Bedeckung der Atemöffnungen durch das plastiktütenähnliche Material – nicht ergeben (pag. 460 f.). Die erwähnte Minderversorgung mit Sauerstoff bildet sich auch in den festgestellten feingeweblichen Zeichen eines akuten Sauerstoffmangels im Hirn ab (pag.