Das Überziehen und straffe Befestigen des Plastiksacks über dem Kopf von I.________ sel. in Kombination mit dem Aussageverhalten des Beschuldigten lässt sodann einen weiteren, zentralen Schluss zu: I.________ sel. muss im Zeitpunkt, in dem ihm der Plastiksack übergezogen wurde, noch gelebt haben und als Folge davon gestoben sein. Relevant ist diesbezüglich einerseits die Einschätzung des IRM.