kein Blut verloren habe (pag. 964 Z. 643). Angesichts dieser Umstände wirkt die letztliche Erklärung des Beschuldigten, wonach er mit dem Plastiksack die Blutung habe stoppen wollen, gesucht und sein Aussageverhalten am Ziel ausgerichtet, aus strategischen Gründen das Überziehen des Plastiksacks zu verschweigen. Der Plastiksack muss im Tatablauf demnach eine entscheidende Rolle gespielt haben, die der Beschuldigte jedoch nicht erwähnen wollte, da ansonsten seine Version des Tatgeschehens in sich zusammengefallen wäre. Das Überziehen und straffe Befestigen des Plastiksacks über dem Kopf von I.__