Einzig hinsichtlich des Plastiksacks machte er über Monate hinweg Erinnerungslücken geltend. Erst als er mehrfach mit den vorgefundenen Plastikrückständen konfrontiert wurde, suchte er nach alternativen Erklärungsmöglichkeiten. Aufgrund des selektiven Erinnerungsvermögen des Beschuldigten geht das Gericht deshalb davon aus, dass er die Angelegenheit mit dem Plastiksack bewusst verschwieg, um zu vertuschen, was sich tatsächlich ereignete. Es ist folglich davon auszugehen, dass der Beschuldigte †I.________ bewusst einen Plastiksack über den Kopf stülpte und diesen am Hals mit Klebeband befestigte.