Hätte er tatsächlich eine Blutung stoppen wollen, hätte er von Anfang an – bevor er mit dem Verpacken des Körpers überhaupt begonnen hätte – die Wunde verklebt. Die Angaben des Beschuldigten erklären denn auch nicht, weshalb sich die Plastikrückstände – wie im Rahmen der Obduktion eindeutig festgestellt werden konnte (pag. 599 f., Ziff. 3.2.9 hiervor) – bis über den Kopf von †I.________ erstreckten.