Zudem wäre es wesentlich einfacher gewesen, die Stichwunde direkt mit Klebeband zu fixieren, wenn es tatsächlich um das Stillen einer Blutung gegangen wäre. Schliesslich ist auf die Aussage des Beschuldigten hinzuweisen, wonach er nichts unternommen habe, um den Blutverlust von †I.________ zu unterbinden (pag. 959, Z. 410) und der Leichnam beim Verpacken kein Blut verloren habe (pag. 964, Z. 643 f.), was seine spätere Version der Ereignisse zusätzlich unglaubhaft erscheinen lässt. Hätte er tatsächlich eine Blutung stoppen wollen, hätte er von Anfang an – bevor er mit dem Verpacken des Körpers überhaupt begonnen hätte – die Wunde verklebt.