Dies sei gewesen, als der Körper sich bereits im Grillsack befunden habe (pag. 1012, Z. 25 ff.). Der Grillsack sei noch nicht geschlossen gewesen. Dann habe er zwei zusammengefaltete Plastiksäcke um den Hals gewickelt und Klebeband darum gemacht (pag. 1012, Z. 32 ff.). Auf Vorhalt, dass sich der Plastiksack über dem Kopf von †I.________ befunden habe, gab er an, der Sack sei sehr gross gewesen. Es könne sein, dass der Sack während des Transports nach oben «gestiegen» sei (pag. 1015, Z. 131 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 9. September 2020 gab er sodann an, sich Sorgen gemacht zu haben wegen des Bluts und des Stichs hinten im