964, Z. 643 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 27. Februar 2020 gab er sodann an, nicht erklären zu können, weshalb am Hals des Leichnams Plastikrückstände sowie silberfarbenes Klebeband hätten festgestellt werden können (pag. 1000, Z. 363 ff. und 374 ff.; pag. 1001, Z. 423 f. und 426 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 8. April 2020 und auf Frage nach Ergänzungen, gab der Beschuldigte zu Beginn der Einvernahme – und damit über zwei Monate nach der Tat – plötzlich an, sich erinnern zu können, †I.________ zwei grosse Plastiksäcke um den Hals gewickelt zu haben, um zu verhindern, dass Blut auslaufe. Dies sei gewesen, als der Körper sich bereits im Grillsack befunden habe (pag.