Entsprechend sei in der Fotodokumentation des Kriminaltechnischen Dienstes ersichtlich, dass sich das Vlies direkt auf der Kopfhaut befunden habe (pag. 592). Auch die Textilreste hätten sich direkt am Kopf befunden (pag. 463). Entsprechend habe sich der Plastiksack nicht über dem Kopf befunden, da ansonsten Plastikreste und nicht eingebranntes Vlies auf dem Kopf zu vermuten wäre. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden: Zunächst wurde der Plastiksack derart straff mit Klebeband um den Hals befestigt, dass das Klebeband für die weiteren Untersuchungen aufgetrennt werden musste.