458 und pag. 464). Zu diesem Befund führte das IRM weiter aus, das Anbringen einer am Hals eng befestigten Plastiktüte über den Kopf einer bewusstlosen Person sei geeignet, über ein Ersticken zum Tod zu führen (pag. 460 f.). Dem Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes lässt sich entnehmen, dass die Plastikreste direkt ab der Kopfhaut und dem Hals des Leichnams sichergestellt wurden und sich das graue Klebeband über den Plastikrückständen derart eng am Hals befand, dass es nur mittels eines Trennungsschnittes gelöst werden konnte. Es waren daran grossflächige blutverdächtige Anhaftungen sichtbar (pag.