33 Der Vorwurf in der Anklageschrift basiert auf den Feststellungen des Kriminaltechnischen Dienstes und des IRM. Gemäss den Ausführungen des IRM wurde beim Leichnam von I.________ sel. zirkulär um den Hals ein eng anliegendes, silberfarbenes Tape festgestellt, worunter sich ein weisses, an eine Plastiktüte erinnerndes Material mit roter Aufschrift befand. Dasselbe Material habe sich am Hinterkopf und an der rechten Schädelseite fortgesetzt. Darüber hätten sich Reste eines grünen, derben Textils und eines weichen Textils mit Karomuster befunden (pag. 441, pag. 458 und pag. 464).