1086 Z. 216 ff.). Im Ergebnis kann und muss die Reihenfolge jedoch offen gelassen werden. Relevant und zweifelsfrei erstellt ist, dass der Beschuldigte I.________ sel. körperlich anging, ihm von hinten mit dem Messer drei Stichverletzungen im Nacken und zwei weitere Stichverletzungen am Rumpf zufügte, bis das Messer abbrach, und mit stumpfer Gewalt (wie etwa einem Unterarmgriff) auf dessen Hals einwirkte und I.________ sel. auf diese Weise würgte. Für die Kammer ist weiter erstellt, dass I.________ sel.