32 (pag. 458 und pag. 470). Gemäss Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) wurden die Einblutungen durch stumpfe Gewalt hervorgerufen. Eine Entstehung sei im Rahmen des vom Beschuldigten geschilderten «Schwitzkasten-Griffs» um den Hals denkbar (pag. 460). Zusätzlich wurde auf Erbrochenes verdächtiges Material im Kehlkopf sowie Zeichen eines akuten Sauerstoffmangels im Feingewebe des Gehirns festgestellt (pag. 458 und pag. 470).